3. Mitgliedschaft
Art. 4
Mitglieder vom Ski Klub Thun sind:
– Mitglieder der Jugendorganisation JO
– Junioren
– Senioren
– Veteranen
– Passivmitglieder
– Freimitglieder
– Vereinsehrenmitglieder
Art. 5
Der Jugendorganisation JO können Jugendliche gemäss den zulässigen Jahrgängen der FIS angehören. Sie haben kein Stimmrecht. Gegenüber Swiss-Ski sind sie nicht beitragspflichtig.
Art. 6
Junioren sind Vereinsmitglieder gemäss den zulässigen Jahrgängen der FIS, bis sie das 20. Altersjahr vollendet haben.
Art. 7
Senioren sind Vereinsmitglieder, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben und in keine andere Mitgliederkategorie fallen.
Art. 8
Veteranen sind Vereinsmitglieder, die dem Verein während 25 Jahren als stimmberechtigtes Mitglied angehört haben. Sie werden vom Vorstand zu Swiss-Ski-Veteranen ernannt und Swiss-Ski gemeldet.
Art. 9
Passivmitglieder sind Vereinsmitglieder, die das 20. Altersjahr zurückgelegt haben, jedoch im Verein nicht aktiv mitwirken und nicht stimmberechtigt sind.
Art. 10
Freimitglieder sind Clubmitglieder, die dem Club seit mehr als 40 Jahren angehören (die Jahre als JO-Mitglied zählen nicht). Sie werden vom Vorstand als Swiss-Ski Freimitglieder vorgeschlagen und von Swiss-Ski ernannt. Sie sind stimmberechtigt, gegenüber Swiss- Ski jedoch nicht beitragspflichtig. Freimitglieder sind Clubmitglieder mit Eintritt vor 30. April 1977, die Swiss-Ski seit mehr als 40 Jahre angehören (die Jahre als JO-Mitglied zählen nicht). Die Freimitglieder werden auf Antrag ihres Clubs von Swiss-Ski zum Swiss- Ski Freimitglied ernannt. Der Antrag auf Ernennung ist dem Mitgliederservice von Swiss-Ski via OCV zu melden. Swiss-Ski Freimitglieder erhalten das Swiss-Ski Goldabzeichen. Sie sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski nicht beitragspflichtig.
Ab 1. Mai 2017 werden gemäss Entscheid an der Swiss-Ski DV vom 25. Juni 2016 keine neuen Freimitglieder mehr aufgenommen. Der Skiclub kann Mitglieder, die seit 40 Jahren (ohne die Jahre als JO-Mitglied) Swiss-Ski angehören jedoch nach wie vor Swiss-Ski melden. Sie erhalten als Treuegeschenk das Swiss-Ski Goldabzeichen, sind stimmberechtigt und gegenüber Swiss-Ski beitragspflichtig. 40 Jahre Mitgliedschaft ist ein Status. Diese Mitglieder bleiben in derselben Kategorie (Senior/Passiv) wie bisher.
Art. 11
Vereinsehrenmitglieder sind Vereinsmitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes ernannt.
Art. 12
Vereinsehrenmitglieder ist keine Mitgliederkategorie von Swiss-Ski. Sie werden deshalb gegenüber Swiss-Ski administrativ entsprechend den Kriterien der Swiss-Ski-Statuten in die offiziellen Swiss-Ski-Mitgliederkategorien eingeteilt.
Art. 13
Aufnahme von Vereinsmitgliedern
In den Verein Ski Klub Thun werden Damen und Herren aufgenommen, gemäss den zulässigen Jahrgängen der FIS. Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Vorstand. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Jedes Vereinsmitglied wird durch seine Aufnahme gleichzeitig Mitglied des Schweizerischen Skiverbandes (Swiss-Ski) und des Berner Oberländischen Skiverbandes (BOSV).
Art. 14
Wechsel der Mitgliedschaftskategorie
Ein Antrag auf Wechsel der Mitgliedschaftskategorie innerhalb des Vereins muss dem Vorstand bis spätestens am 31. Mai schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die bisherige Mitgliedschaft für das nächste Vereinsjahr als erneuert.
Art. 15
Ausschluss von Vereinsmitgliedern
Ein Mitglied, das seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein trotz Mahnung nicht nachkommt, oder das durch sein Verhalten dem Ansehen des Vereins in grober Weise geschadet hat, kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Art. 16
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie durch Auflösung des Vereins. Eine Austrittserklärung muss dem Vorstand bis spätestens am 31. Mai schriftlich eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Mitgliedschaft für das nächste Vereinsjahr als erneuert.
Art. 17
Mitgliederbeitrag
Die Jahresbeiträge für alle Mitgliederkategorien vom Ski Klub Thun werden von der Mitgliederversammlung jährlich festgesetzt. Sie werden jeweils im Herbst für das laufende Vereinsjahr erhoben. Die Swiss-Ski- und BOSV-Jahresbeiträge der Ehrenmitglieder, die gegenüber dem Swiss-Ski und dem BOSV administrativ entsprechend den Kriterien der Swiss-Ski- bzw. BOSV-Statuten in die offiziellen Swiss-Ski-Mitgliederkategorien eingeteilt sind, werden vom Verein bezahlt. Ebenso die Beiträge für Junioren im ersten Jahr nach dem Übertritt aus der JO.
Art. 18
Für die Verbindlichkeit vom Ski Klub Thun haftet einzig das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.